Sie wollen ein Fahrzeug zulassen oder haben bei uns ein Fahrzeug gekauft? Sie kennen Sich mit der KFZ-Zulassung aber nicht aus, bzw. haben keine Zeit, lange Wartezeiten auf der Zulassungsstelle in Kauf zu nehmen? Dann ist unser KFZ-Zulassungs-Service genau das richtige für Sie! Wir kümmern uns um alles und sorgen für die termingerechte Zulassung Ihres Fahrzeuges, egal, ob bei uns gekauft, oder nicht. Wir informieren Sie gerne!
Checkliste KFZ-Zulassung
Zulassungsvollmacht (muss vom Halter unterschrieben sein)
SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer (IBAN + Unterschrift)
EVB –Nr. (Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer nach § 29 StVZO) (ACHTUNG! Die EVB-Nr. sollte ohne Werkstattbindung sein, da sonst keine freie Werkstattwahl möglich ist und es unter Umständen zum Verlust der Werksgarantie kommt. Des Weiteren muss uns die EV-Nr. schriftlich als Anschrieben der Versicherung vorliegen, da nur hieraus hervorgeht, wer als Fahrzeug-Halter vorgesehen ist. Handschriftlich bzw. telefonisch übermittelte Nummern können zu Problemen bei der Zulassung führen.)
Gültiger Personalausweis in Kopie (ggf. auch Reisepass mit Meldebestätigung)
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
Nachweis über die bestandene HU („TÜV“), (Prüfbericht oder im Fahrzeugschein eingetragenes Datum, nur der Stempel auf der Rückseite reicht i.d.R. nicht aus!)
Kennzeichenreservierung
Checkliste KFZ-Abmeldung
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Beide Kennzeichen
Zusätzlich Bei Inzahlungnahme Ihres gebrauchten Fahrzeuges
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (=„COC-Dokument“, falls vorhanden)
Alle vorhandenen Fahrzeugschlüssel
HU/AU-Bericht („TÜV“-Bericht, nur der aktuell gültige)
Carpass Radio-Code-Karte (falls vorhanden)
Serviceheft (bitte im Fahrzeug lassen)
Bedienungsanleitungen Fahrzeug und Radio/Navi (bitte im Fahrzeug lassen)
Bordwerkzeug (bitte im Fahrzeug lassen)
Weitere Reifen (Sommer- bzw. Winterräder, soweit vereinbart, im Fahrzeug lassen)
TÜV-Gutachten bzw. ABE
ggf. zusätzlich:
bei Zulassungen auf Firmen:
Handelsregisterauszug (Die Person, die im Handelsregister eingetragen ist, muss )
Gewerbeanmeldung (Gewerbeanmeldung „i. Gr.“ nicht gültig.)
Gültiger Personalausweis in Kopie der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist)
bei Zulassung auf eine GbR:
Nur wenn ein Handelsregisterauszug vorhanden ist, kann auf die Firma zugelassen werden, sonst wird direkt auf die Privatperson zugelassen. Ist eine Gewerbeanmeldung vorhanden wird ein Haken bei „selbstständig“ gesetzt.
bei Zulassung auf Vereine:
Vereinsregisterauszug
Gültiger Personalausweis in Kopie der verantwortlichen Person (1. Vorsitzender)
bei Zulassungen auf Minderjährige:
Einverständniserklärung beider Elternteile
Gültiger Personalausweis in Kopie beider Elternteile
Sofern nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, ist eine Einverständniserklärung und eine Erklärung über die alleinige elterliche Sorge